Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung für Europawahl 2014 bis zum 4. Mai

Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung für Europawahl 2014 bis zum 4. MaiWiesbaden. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 4. Mai 2014 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung.

 

 

Wie der Bundeswahlleiter mitteilte, sind in das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2014 alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 35. Tag vor der Wahl, dem 20. April 2014, bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist dann auch der Wahlraum angegeben, in dem am 25. Mai die Stimmen zur Wahl der Abgeordneten des Europaparlaments abgegeben werden können.
Vom 5. bis einschließlich 9. Mai 2014 halten die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit. Wer bis zum 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.

(ine)

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